
Mit dem Cannabis-Gesetz 2024 kam eine Amnestie für Taten, die heute legal sind. Laufende Verfahren wegen jetzt erlaubter Handlungen wurden[2] eingestellt. Wer früher rechtskräftig verurteilt wurde, kann unter Umständen eine Tilgung im Register oder eine Anpassung der Strafe erreichen. Das gilt nur für Handlungen, die nach neuem Recht straffrei sind – nicht für Handel oder Abgabe an Minderjährige.
Warum es die Amnestie gibt
Wenn der Gesetzgeber etwas legalisiert, das früher strafbar war, wäre es unfair, alte Strafen einfach bestehen zu lassen. Deshalb sieht das Cannabis-Gesetz 2024 eine Übergangsregelung vor. Sie betrifft Taten, die heute erlaubt sind – etwa der Besitz kleiner Mengen.
Dieser Artikel erklärt die Grundzüge. Er ist allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Im Einzelfall hilft eine anwaltliche Beratung.
Die Amnestie auf einen Blick
| Fall | Folge |
|---|---|
| Laufendes Verfahren (jetzt legale Tat) | Einstellung |
| Rechtskräftige Verurteilung | Tilgung/Anpassung auf Antrag möglich |
| Gesamtstrafe mit anderen Delikten | wird neu geprüft |
| Handel / Abgabe an Minderjährige | bleibt strafbar |
| Zuständig | Staatsanwaltschaft / Gericht |
Was mit alten Fällen passiert
Die Grafik zeigt die zwei wichtigsten Wege.
Alte Cannabis-Fälle nach dem CanG
Abbildung 1: Laufende Verfahren enden, alte Urteile können bereinigt werden.
Was du tun kannst
Wer eine alte Verurteilung wegen einer heute legalen Tat hat, kann prüfen lassen, ob ein Eintrag getilgt werden kann. Das ist besonders wichtig, wenn der Eintrag im Führungszeugnis steht und etwa bei der Jobsuche stört. Bei Gesamtstrafen, die auch andere Delikte umfassen, ist die Lage komplizierter – hier lohnt sich rechtlicher Rat.
Die Amnestie-Regelung im Detail
Mit dem Inkrafttreten des Cannabisgesetzes am 1. April 2024 wurde im Zuge der Cannabis-Legalisierung auch eine Amnestie-Regelung eingeführt. Sie wirkt rückwirkend: Für Taten, die nach der neuen Rechtslage nicht mehr strafbar sind – etwa der Besitz von weniger als 25 Gramm – gibt es einen Straferlass. Wer für solche Mengen Gramm Cannabis früher verurteilt wurde, profitiert von diesem Erlass.
Konkret heißt das: Die Justiz muss bundesweit alte Akten prüfen. Eine noch nicht vollstreckte Geldstrafe darf man nicht mehr vollstrecken, und betroffene Verurteilte können einen Eintrag aus dem Register tilgen lassen. Diese Amnestieregelung sorgte für viel Arbeit: Jedes Bundesland musste tausende Altfall-Akten durchgehen – ein bundesweiter Kraftakt. Die Regelung betrifft auch frühere Verfahren rund um Eigenanbau, der heute über Anbauvereinigungen legal möglich ist.
Häufige Fragen zur Cannabis-Amnestie
Gibt es eine MPU-Amnestie für Cannabis-Konsumenten?
Nein, eine pauschale MPU-Amnestie gibt es nicht. Die Amnestie betrifft das Strafrecht, nicht automatisch frühere Fahrerlaubnis- oder MPU-Entscheidungen.
Wann wird das Cannabisgesetz wieder abgeschafft?
Über Änderungen wird politisch diskutiert, eine Abschaffung ist aber nicht beschlossen. Die Amnestie-Regelung bleibt davon ohnehin unberührt.
Was ist die Amnestieregelung?
Eine Übergangsvorschrift, die rückwirkend Strafen für Taten erlässt, die nach neuem Recht legal sind – etwa den Besitz kleiner Mengen.
Welche Strafe droht bei 6 Cannabispflanzen?
Erlaubt sind drei Pflanzen pro Erwachsenem. Bei mehr droht je nach Menge und Umständen ein Bußgeld oder eine Strafe – das fällt nicht unter die Amnestie.
Was bedeutet die Cannabis-Amnestie?
Strafen und Verfahren für Taten, die heute legal sind, werden aufgehoben oder eingestellt.[1]
Werden laufende Verfahren eingestellt?
Ja, wenn die vorgeworfene Tat nach neuem Recht straffrei ist.
Kann ein alter Eintrag gelöscht werden?
Unter Umständen ja, auf Antrag. Das betrifft das Register und das Führungszeugnis.
Gilt das auch für Handel?
Nein. Handel und die Abgabe an Minderjährige bleiben strafbar.
An wen muss ich mich wenden?
An die zuständige Staatsanwaltschaft oder das Gericht; oft mit anwaltlicher Hilfe.
Passiert die Tilgung automatisch?
Nicht immer. Bei rechtskräftigen Urteilen ist meist ein Antrag nötig.
Referenzen und Quellen
- Konsumcannabisgesetz (KCanG), in Kraft seit 1. April 2024 (verkündet als Teil des CanG, BGBl. 2024 I Nr. 109). gesetze-im-internet.de ↩
- Bundesministerium für Gesundheit (BMG): „Das Cannabisgesetz – Fragen und Antworten.“ bundesgesundheitsministerium.de ↩

Schreib einen Kommentar