
Mit dem Cannabis-Gesetz 2024 kam eine Amnestie für Taten, die heute legal sind. Laufende Verfahren wegen jetzt erlaubter Handlungen wurden eingestellt. Wer früher rechtskräftig verurteilt wurde, kann unter Umständen eine Tilgung im Register oder eine Anpassung der Strafe erreichen. Das gilt nur für Handlungen, die nach neuem Recht straffrei sind – nicht für Handel oder Abgabe an Minderjährige.
Warum es die Amnestie gibt
Wenn der Gesetzgeber etwas legalisiert, das früher strafbar war, wäre es unfair, alte Strafen einfach bestehen zu lassen. Deshalb sieht das Cannabis-Gesetz 2024 eine Übergangsregelung vor. Sie betrifft Taten, die heute erlaubt sind – etwa der Besitz kleiner Mengen.
Dieser Artikel erklärt die Grundzüge. Er ist allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Im Einzelfall hilft eine anwaltliche Beratung.
Die Amnestie auf einen Blick
| Fall | Folge |
|---|---|
| Laufendes Verfahren (jetzt legale Tat) | Einstellung |
| Rechtskräftige Verurteilung | Tilgung/Anpassung auf Antrag möglich |
| Gesamtstrafe mit anderen Delikten | wird neu geprüft |
| Handel / Abgabe an Minderjährige | bleibt strafbar |
| Zuständig | Staatsanwaltschaft / Gericht |
Was mit alten Fällen passiert
Die Grafik zeigt die zwei wichtigsten Wege.
Alte Cannabis-Fälle nach dem CanG
Abbildung 1: Laufende Verfahren enden, alte Urteile können bereinigt werden.
Was du tun kannst
Wer eine alte Verurteilung wegen einer heute legalen Tat hat, kann prüfen lassen, ob ein Eintrag getilgt werden kann. Das ist besonders wichtig, wenn der Eintrag im Führungszeugnis steht und etwa bei der Jobsuche stört. Bei Gesamtstrafen, die auch andere Delikte umfassen, ist die Lage komplizierter – hier lohnt sich rechtlicher Rat.
Häufige Fragen zur Cannabis-Amnestie
Was bedeutet die Cannabis-Amnestie?
Strafen und Verfahren für Taten, die heute legal sind, werden aufgehoben oder eingestellt.
Werden laufende Verfahren eingestellt?
Ja, wenn die vorgeworfene Tat nach neuem Recht straffrei ist.
Kann ein alter Eintrag gelöscht werden?
Unter Umständen ja, auf Antrag. Das betrifft das Register und das Führungszeugnis.
Gilt das auch für Handel?
Nein. Handel und die Abgabe an Minderjährige bleiben strafbar.
An wen muss ich mich wenden?
An die zuständige Staatsanwaltschaft oder das Gericht; oft mit anwaltlicher Hilfe.
Passiert die Tilgung automatisch?
Nicht immer. Bei rechtskräftigen Urteilen ist meist ein Antrag nötig.
Referenzen und Quellen
- Konsumcannabisgesetz (KCanG) und Übergangsvorschriften des CanG, 2024.
- Bundesministerium der Justiz: Informationen zu Amnestie und Tilgung im Zuge des CanG.
