Cannabis-Gesetz (CanG) 2024: Was in Deutschland jetzt erlaubt ist


Symbolbild zum deutschen Cannabis-Gesetz 2024: ein Cannabisblatt vor dem Hintergrund eines amtlichen Dokuments in Schwarz-Rot-Gold
Seit dem 1. April 2024 regelt das Konsumcannabisgesetz (CanG/KCanG) den Umgang mit Cannabis in Deutschland.
Kurz erklärt

Seit dem 1. April 2024 ist Cannabis in Deutschland für Erwachsene ab 18 Jahren teilweise legal. Erlaubt sind bis zu 25 Gramm Besitz in der Öffentlichkeit, bis zu 50 Gramm zuhause und der Eigenanbau von bis zu drei Pflanzen. Geregelt wird das im Konsumcannabisgesetz (KCanG). Verkauf in Geschäften bleibt verboten; Cannabis gibt es nur über Eigenanbau oder nicht-kommerzielle Anbauvereinigungen.

Einleitung: Was hat sich 2024 geändert?

Am 1. April 2024 ist in Deutschland das Konsumcannabisgesetz in Kraft getreten. Es wird oft KCanG abgekürzt. Beschlossen wurde es als Teil des größeren Cannabisgesetzes (CanG). Seitdem ist Cannabis kein verbotenes Betäubungsmittel mehr. Es gilt also nicht mehr das Betäubungsmittelgesetz (BtMG), sondern ein eigenes Gesetz.

Für Erwachsene ist der Umgang mit Cannabis seither in festen Grenzen erlaubt. Wichtig ist das Wort „Grenzen“. Legal heißt nicht „alles ist frei“. Es gibt klare Regeln zu Mengen, Orten und zum Anbau. Wer sie überschreitet, macht sich strafbar oder begeht eine Ordnungswidrigkeit.

Dieser Artikel erklärt die wichtigsten Regeln in einfacher Sprache. Er ist eine redaktionelle Information für Erwachsene und keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist immer der aktuelle Gesetzestext (Stand dieses Beitrags: Juni 2026).

Cannabis-Gesetz 2024 auf einen Blick

Regel Was gilt für Erwachsene (18+)
In Kraft seit 1. April 2024 (KCanG)
Besitz öffentlich bis zu 25 Gramm getrocknetes Cannabis
Besitz zuhause bis zu 50 Gramm
Eigenanbau bis zu 3 Pflanzen pro erwachsene Person
Samen Kauf und Einfuhr aus der EU erlaubt
Verkauf im Geschäft verboten
Abgabe über Vereine seit 1. Juli 2024 über Anbauvereinigungen möglich
Altersgrenze 18 Jahre
Konsum am Steuer THC-Grenzwert 3,5 ng/ml im Blut
Infografik zum Cannabis-Gesetz 2024: 25 Gramm unterwegs, 50 Gramm zuhause, bis zu 3 Pflanzen Eigenanbau und Freigabe erst ab 18 Jahren
Abbildung 1: Die wichtigsten Eckpunkte des Cannabis-Gesetzes 2024 auf einen Blick.

Was ist erlaubt – und was nicht?

Die folgende Grafik zeigt die wichtigsten Punkte im Überblick. Links steht, was Erwachsene dürfen. Rechts stehen die Grenzen, die man nicht überschreiten darf.

Erlaubt vs. Grenzen im Überblick

Erlaubt (18+)Grenzen25 g Besitz unterwegs50 g Besitz zuhause3 Pflanzen EigenanbauSamen aus der EU kaufenPrivater Konsum zuhauseVerein: Abgabe an MitgliederKein Verkauf im LadenNicht unter 18 JahrenNicht in der Nähe von Schulen100 m Abstand zu SpielplätzenFußgängerzone: 7–20 Uhr tabu3,5 ng/ml THC am SteuerStand: Juni 2026 · keine Rechtsberatung

Abbildung 2: Der erlaubte Umgang mit Cannabis und die wichtigsten gesetzlichen Grenzen.

Besitz: Wie viel Cannabis ist erlaubt?

Erwachsene dürfen in der Öffentlichkeit bis zu 25 Gramm getrocknetes Cannabis bei sich tragen. Zuhause sind bis zu 50 Gramm erlaubt. Gemeint ist jeweils das Gewicht der getrockneten Blüten.

Diese Mengen sind Obergrenzen. Wer mehr besitzt, riskiert je nach Menge eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat. Auch das Weitergeben an andere Personen ist nicht einfach so erlaubt. Cannabis darf man nicht verkaufen und nicht verschenken.

Eigenanbau: Drei Pflanzen für den Eigenbedarf

Jede erwachsene Person darf bis zu drei Pflanzen gleichzeitig anbauen. Der Anbau muss am Wohnsitz oder am gewöhnlichen Aufenthaltsort stattfinden. Die Pflanzen und die Ernte müssen vor dem Zugriff von Kindern und Jugendlichen geschützt sein. Auch der Schutz vor Diebstahl ist Pflicht, zum Beispiel durch einen abschließbaren Raum.

Die Samen dafür sind legal. Erwachsene dürfen sie kaufen und aus EU-Ländern einführen. Samen gelten rechtlich nicht als Cannabis. Wer mit dem Anbau startet, wählt oft pflegeleichte und bekannte Sorten. Beliebt sind zum Beispiel die robuste Northern Lights oder die widerstandsfähige White Widow. Wie der Anbau Schritt für Schritt funktioniert, erfährst du in unserem Bereich Anbau & Grow.

Wo darf man konsumieren – und wo nicht?

Der Konsum ist nicht überall erlaubt. Zum Schutz von Kindern und Jugendlichen gibt es feste Verbotszonen. Das Rauchen oder Verdampfen von Cannabis ist untersagt:

  • in einem Umkreis von 100 Metern um Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kinderspielplätze und Sportstätten,
  • in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr,
  • in der Gegenwart von Minderjährigen.

Der Abstand von 100 Metern gilt vom Eingang der jeweiligen Einrichtung aus. In Sichtweite einer Schule sollte man also lieber nicht konsumieren.

Anbauvereinigungen: Cannabis ohne eigenen Garten

Seit dem 1. Juli 2024 gibt es eine zweite legale Quelle: die Anbauvereinigungen, oft Cannabis Social Clubs genannt. Das sind nicht-kommerzielle Vereine. Sie bauen Cannabis gemeinschaftlich an und geben es nur an ihre Mitglieder ab.

  • Ein Verein darf höchstens 500 Mitglieder haben.
  • Pro Tag darf ein Mitglied bis zu 25 Gramm erhalten, pro Monat bis zu 50 Gramm.
  • Für junge Erwachsene von 18 bis 21 Jahren gilt eine niedrigere Grenze von 30 Gramm pro Monat. Zusätzlich ist der THC-Gehalt begrenzt.
  • Werbung für die Vereine und für Cannabis ist verboten.

Ein Verkauf an Nicht-Mitglieder oder an die breite Öffentlichkeit ist nicht erlaubt. Geschäfte oder „Coffeeshops“ wie in den Niederlanden gibt es in Deutschland weiterhin nicht.

Cannabis im Straßenverkehr

Auch nach der Teil-Legalisierung gilt: Wer bekifft fährt, gefährdet sich und andere. Für den Straßenverkehr wurde ein THC-Grenzwert von 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blut festgelegt. Wer diesen Wert überschreitet, muss mit einem Bußgeld und einem Fahrverbot rechnen. Für Fahranfänger in der Probezeit und für junge Fahrerinnen und Fahrer gilt ein absolutes Cannabisverbot am Steuer. Auch der gleichzeitige Konsum von Cannabis und Alkohol ist beim Fahren verboten.

Medizinisches Cannabis: ein eigener Weg

Vom Freizeit-Cannabis zu unterscheiden ist das medizinische Cannabis. Es ist schon seit 2017 auf Rezept erhältlich und folgt eigenen Regeln. Mit dem CanG wurde medizinisches Cannabis zusätzlich aus dem Betäubungsmittelrecht herausgenommen. Das hat den Weg vom Arzt zur Apotheke vereinfacht. Mehr dazu liest du in unserem Bereich Medizin & Gesundheit.

Was bleibt verboten?

Trotz der neuen Freiheiten bleibt vieles strafbar. Verboten sind unter anderem:

  • der Verkauf von Cannabis und jede Form von Handel,
  • die Weitergabe an Minderjährige,
  • der Besitz von größeren Mengen als erlaubt,
  • der Anbau von mehr als drei Pflanzen,
  • der Konsum durch Minderjährige.

Wer diese Grenzen überschreitet, muss mit einer Strafe rechnen. Das neue Gesetz ist also kein Freibrief, sondern ein eng gesteckter Rahmen.

Häufige Fragen zum Cannabis-Gesetz

Ist Cannabis in Deutschland legal?

Cannabis ist seit dem 1. April 2024 für Erwachsene ab 18 Jahren teilweise legal. Erlaubt sind Besitz und Eigenanbau in festen Grenzen. Der Verkauf in Geschäften bleibt verboten.

Wie viel Cannabis darf ich besitzen?

In der Öffentlichkeit bis zu 25 Gramm, zuhause bis zu 50 Gramm getrocknetes Cannabis.

Wie viele Pflanzen darf ich anbauen?

Jede erwachsene Person darf bis zu drei Pflanzen gleichzeitig für den Eigenbedarf anbauen. Sie müssen vor dem Zugriff durch Kinder geschützt sein.

Sind Cannabis-Samen legal?

Ja. Erwachsene dürfen Samen kaufen und aus EU-Ländern einführen. Samen gelten rechtlich nicht als Cannabis.

Darf ich überall kiffen?

Nein. Verboten ist der Konsum unter anderem im Umkreis von 100 Metern um Schulen, Spielplätze und Sportstätten, in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr und in Gegenwart von Minderjährigen.

Wo bekomme ich legal Cannabis her?

Über den eigenen Anbau (bis zu drei Pflanzen) oder als Mitglied einer Anbauvereinigung. Einen legalen Verkauf in Läden gibt es nicht.

Wie viel THC ist beim Autofahren erlaubt?

Der Grenzwert liegt bei 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blut. Für Fahranfänger gilt ein absolutes Verbot.

Was ist der Unterschied zwischen CanG und KCanG?

Das CanG ist das gesamte Cannabisgesetz. Das KCanG (Konsumcannabisgesetz) ist der Teil davon, der den Umgang mit Freizeit-Cannabis regelt.

Referenzen und Quellen

  1. Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis (Cannabisgesetz – CanG) vom 27. März 2024 – Bundesgesetzblatt 2024 I Nr. 109.
  2. Konsumcannabisgesetz (KCanG), Artikel 1 des CanG, in Kraft seit 1. April 2024.
  3. Bundesministerium für Gesundheit (BMG): „Fragen und Antworten zum Cannabisgesetz“, Berlin 2024.
  4. Bundesgesundheitsministerium: Regelungen zu Anbauvereinigungen (in Kraft seit 1. Juli 2024).
  5. Straßenverkehrsgesetz (StVG), § 24a – THC-Grenzwert 3,5 ng/ml, Neuregelung 2024.


Redaktioneller Informationsbeitrag für Erwachsene (18+). Keine Konsumaufforderung, keine medizinische oder rechtliche Beratung. Stand bei Veröffentlichung; Gesetze und Studienlage können sich ändern.