Cannabis Social Clubs: So funktionieren Anbauvereinigungen


Ordentlicher Anbauraum einer Cannabis-Anbauvereinigung mit gesunden grünen Pflanzen unter Pflanzenlicht
Anbauvereinigungen bauen Cannabis gemeinschaftlich an und geben es nur an ihre Mitglieder ab.
Kurz erklärt

Ein Cannabis Social Club (offiziell: Anbauvereinigung) ist ein nicht-kommerzieller Verein, der seit dem 1. Juli 2024 in Deutschland Cannabis gemeinschaftlich anbaut und nur an seine Mitglieder abgibt. Ein Verein darf höchstens 500 Mitglieder haben. Pro Monat erhält ein Mitglied bis zu 50 Gramm. Gewinn, Werbung und die Abgabe an Nicht-Mitglieder sind verboten.

Was ist ein Cannabis Social Club?

Seit der Teil-Legalisierung gibt es in Deutschland zwei legale Wege an Cannabis: den Eigenanbau zuhause und die Anbauvereinigung. Umgangssprachlich heißt sie oft „Cannabis Social Club“, kurz CSC. Rechtlich ist es ein eingetragener Verein, der gemeinschaftlich Cannabis anbaut.

Der wichtigste Punkt: Ein solcher Verein arbeitet nicht auf Gewinn. Er ist keine Verkaufsstelle und kein „Coffeeshop“. Cannabis wird nur an Mitglieder weitergegeben, die selbst beim Anbau mithelfen oder den Verein durch ihren Beitrag tragen. Mehr zum gesetzlichen Rahmen liest du in unserem Überblick zum Cannabis-Gesetz 2024.

Anbauvereinigung auf einen Blick

Merkmal Regel
Erlaubt seit 1. Juli 2024
Rechtsform nicht-kommerzieller Verein
Mitglieder höchstens 500 pro Verein
Mindestalter 18 Jahre, Wohnsitz in Deutschland
Abgabe pro Tag bis zu 25 Gramm je Mitglied
Abgabe pro Monat bis zu 50 Gramm je Mitglied
18- bis 21-Jährige höchstens 30 Gramm pro Monat, begrenzter THC-Gehalt
Werbung verboten
Abgabe an Nicht-Mitglieder verboten

So funktioniert ein Cannabis Social Club

Der Ablauf ist in drei Schritte gegliedert: Man wird Mitglied, der Verein baut gemeinschaftlich an, und am Ende wird die Ernte an die Mitglieder abgegeben. Die folgende Infografik zeigt diese drei Schritte.

Infografik mit drei Schritten eines Cannabis Social Clubs: Mitglied werden, gemeinsamer Anbau, Abgabe an Mitglieder
Abbildung 1: Vom Beitritt bis zur Abgabe – die drei Schritte einer Anbauvereinigung.

1. Mitglied werden

Man muss volljährig sein und seinen Wohnsitz in Deutschland haben. Die Mitgliedschaft muss mindestens drei Monate dauern. Jede Person darf nur in einem Verein Mitglied sein. So soll verhindert werden, dass jemand bei mehreren Clubs gleichzeitig Cannabis bezieht.

2. Gemeinschaftlicher Anbau

Der Verein baut das Cannabis selbst an. Fremde Firmen dürfen das nicht übernehmen. Auch die Mitglieder selbst sollen sich einbringen. Der Anbau findet auf einem geschützten, nicht öffentlich zugänglichen Gelände statt.

3. Abgabe an Mitglieder

Die Ernte wird nur an Mitglieder abgegeben, und zwar in festen Höchstmengen. Die Abgabe erfolgt in neutraler Verpackung. Ein Infozettel mit Angaben zu Sorte und Wirkstoffgehalt liegt bei. Verkauft im klassischen Sinn wird nichts – die Mitglieder tragen die Kosten über ihre Beiträge.

Wie viel Cannabis bekommt ein Mitglied?

Die Mengen sind klar gedeckelt. Pro Tag sind es höchstens 25 Gramm, pro Monat höchstens 50 Gramm. Für junge Erwachsene zwischen 18 und 21 Jahren gilt eine niedrigere Grenze. Die Grafik zeigt die Höchstmengen im Vergleich.

Höchstmengen pro Mitglied

Abgabe-Höchstmengenpro Tag25 gpro Monat (ab 21)50 gpro Monat (18–21)30 gFür 18–21-Jährige zusätzlich begrenzter THC-Gehalt · Stand: Juni 2026

Abbildung 2: Die monatlichen und täglichen Höchstmengen je Mitglied.

Strenge Regeln und Auflagen

Damit ein Verein arbeiten darf, braucht er eine behördliche Erlaubnis. Mit dieser Erlaubnis sind viele Pflichten verbunden:

  • Das Vereinsgelände muss einen Mindestabstand zu Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen und Spielplätzen einhalten.
  • Es gilt ein striktes Werbe- und Sponsoringverbot. Ein Club darf nicht öffentlich für sich oder für Cannabis werben.
  • Der Verein muss eine Person für Suchtprävention und Jugendschutz benennen.
  • Über Anbau, Bestände und Abgabe muss genau Buch geführt werden.
  • Konsum direkt auf dem Vereinsgelände ist nicht erlaubt.

Wegen des Werbeverbots (§ 6 KCanG) darf auch ein Magazin wie HEMPLI keinen einzelnen Verein bewerben. Dieser Artikel erklärt die Regeln rein redaktionell.

Club, Eigenanbau oder Apotheke – was passt?

Wer kein eigenes Cannabis anbauen möchte, für den kann ein Verein eine Lösung sein. Wer lieber selbst gärtnert, baut bis zu drei Pflanzen zuhause an – wie das geht, steht im Artikel zum legalen Eigenanbau. Medizinisches Cannabis ist ein dritter, ganz eigener Weg über Arzt und Apotheke. Diese drei Wege sind streng getrennt und folgen je eigenen Regeln.

Häufige Fragen zu Cannabis Social Clubs

Was ist ein Cannabis Social Club?

Ein nicht-kommerzieller Verein, der seit dem 1. Juli 2024 in Deutschland Cannabis gemeinschaftlich anbaut und nur an seine Mitglieder abgibt.

Wie werde ich Mitglied?

Du musst volljährig sein und deinen Wohnsitz in Deutschland haben. Die Mitgliedschaft dauert mindestens drei Monate, und du darfst nur in einem Verein Mitglied sein.

Wie viel Cannabis bekomme ich im Club?

Höchstens 25 Gramm pro Tag und 50 Gramm pro Monat. Für 18- bis 21-Jährige sind es höchstens 30 Gramm pro Monat.

Kostet das Cannabis im Club etwas?

Der Verein darf keinen Gewinn machen. Die Mitglieder tragen die Kosten über ihre Beiträge. Einen Verkauf wie im Laden gibt es nicht.

Darf ich im Club kiffen?

Nein. Der Konsum direkt auf dem Vereinsgelände ist nicht erlaubt.

Wie viele Mitglieder darf ein Club haben?

Höchstens 500 Mitglieder pro Verein.

Darf ein Club Werbung machen?

Nein. Für Anbauvereinigungen und für Cannabis gilt ein striktes Werbe- und Sponsoringverbot.

Referenzen und Quellen

  1. Konsumcannabisgesetz (KCanG), Abschnitt zu Anbauvereinigungen, in Kraft seit 1. Juli 2024.
  2. Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis (CanG) vom 27. März 2024 – Bundesgesetzblatt 2024 I Nr. 109.
  3. Bundesministerium für Gesundheit (BMG): „Fragen und Antworten zu Anbauvereinigungen“, Berlin 2024.
  4. Bundesministerium für Gesundheit: Informationen zum Jugend- und Gesundheitsschutz im KCanG, 2024.


Redaktioneller Informationsbeitrag für Erwachsene (18+). Keine Konsumaufforderung, keine medizinische oder rechtliche Beratung. Stand bei Veröffentlichung; Gesetze und Studienlage können sich ändern.