
In Deutschland darf seit dem 1. April 2024 jede erwachsene Person bis zu drei Cannabis-Pflanzen für den Eigenbedarf anbauen. Der Anbau muss am Wohnsitz stattfinden. Pflanzen und Ernte müssen vor dem Zugriff von Kindern und vor Diebstahl geschützt sein. Cannabis-Samen sind legal. Zuhause dürfen bis zu 50 Gramm gelagert werden. Verkaufen oder weitergeben ist verboten.
Eigenanbau ist erlaubt – in festen Grenzen
Der eigene Anbau ist einer von zwei legalen Wegen an Cannabis. Der andere ist die Mitgliedschaft in einer Anbauvereinigung. Beim Eigenanbau gilt: drei Pflanzen pro erwachsene Person, mehr nicht. In einem Haushalt mit mehreren Erwachsenen darf jede Person ihre drei Pflanzen haben.
Wichtig ist das Wort „Eigenbedarf“. Das selbst angebaute Cannabis ist nur für dich. Du darfst es nicht verkaufen und nicht verschenken. Den großen rechtlichen Rahmen erklärt unser Beitrag zum Cannabis-Gesetz 2024.
Legaler Eigenanbau auf einen Blick
| Punkt | Regel |
|---|---|
| Erlaubt seit | 1. April 2024 |
| Anzahl Pflanzen | bis zu 3 je erwachsene Person |
| Ort | am eigenen Wohnsitz |
| Schutzpflicht | vor Kindern/Jugendlichen und Diebstahl sichern |
| Samen | Kauf und Einfuhr aus der EU erlaubt |
| Lagerung zuhause | bis zu 50 Gramm getrocknetes Cannabis |
| Weitergabe/Verkauf | verboten |
| Mindestalter | 18 Jahre |
Die drei wichtigsten Regeln
Drei Punkte musst du beim Eigenanbau immer beachten: die Höchstzahl der Pflanzen, der Schutz vor Kindern und die Beschränkung auf den Eigenbedarf. Die Infografik fasst sie zusammen.

Höchstens drei Pflanzen
Erlaubt sind bis zu drei Pflanzen gleichzeitig, unabhängig von der Größe. Es zählt jede Pflanze, auch kleine Stecklinge.
Vor Kindern und Diebstahl schützen
Die Pflanzen und die Ernte müssen so gelagert werden, dass Kinder und Jugendliche nicht herankommen. Auch vor fremdem Zugriff musst du schützen, zum Beispiel durch einen abschließbaren Raum oder Schrank.
Nur für den Eigenbedarf
Das Cannabis ist allein für dich bestimmt. Wer mehr als 50 Gramm zuhause erntet, muss den Überschuss vernichten. Weitergeben oder verkaufen ist nicht erlaubt.
Von der Saat bis zur Ernte
Der Anbau läuft in mehreren Phasen ab. Aus dem Samen wird ein Keimling, dann eine Jungpflanze, später beginnt die Blüte, und am Ende steht die Ernte. Die folgende Grafik zeigt den groben Ablauf.
Die Phasen einer Cannabis-Pflanze
Abbildung 2: Grober Ablauf vom Samen bis zur Ernte (Zeiten je nach Sorte).
Für den Start eignen sich robuste, pflegeleichte Sorten. Beliebt sind zum Beispiel die widerstandsfähige Northern Lights oder die kräftige White Widow. Welche Pflanze zu dir passt, hängt von Platz, Licht und Erfahrung ab.
Indoor oder Outdoor?
Anbauen kannst du drinnen (Indoor) oder draußen (Outdoor). Indoor hast du mehr Kontrolle über Licht, Temperatur und Feuchtigkeit, brauchst aber Ausrüstung. Outdoor ist günstiger, hängt aber vom Wetter und von den Jahreszeiten ab. Wichtig in beiden Fällen: Die Pflanzen dürfen nicht frei für Kinder oder Nachbarn zugänglich sein. Auf dem Balkon solltest du sie also vor Blicken und Zugriff schützen.
Häufige Fragen zum Eigenanbau
Wie viele Cannabis-Pflanzen darf ich anbauen?
Bis zu drei Pflanzen gleichzeitig pro erwachsene Person, am eigenen Wohnsitz.
Sind die Samen legal?
Ja. Erwachsene dürfen Cannabis-Samen kaufen und aus EU-Ländern einführen. Samen gelten rechtlich nicht als Cannabis.
Wie muss ich die Pflanzen schützen?
So, dass Kinder und Jugendliche nicht herankommen und niemand sie stehlen kann – zum Beispiel in einem abschließbaren Raum oder Schrank.
Wie viel darf ich von der Ernte behalten?
Zuhause sind bis zu 50 Gramm getrocknetes Cannabis erlaubt. Überschuss musst du vernichten; weitergeben darfst du ihn nicht.
Darf ich für Freunde mitanbauen?
Nein. Der Anbau ist nur für den eigenen Bedarf erlaubt. Weitergeben und Verkaufen sind verboten.
Darf ich auf dem Balkon anbauen?
Ja, am eigenen Wohnsitz ist das möglich. Die Pflanzen müssen aber vor dem Zugriff durch Kinder und Fremde geschützt sein.
Brauche ich eine Genehmigung?
Für den privaten Eigenanbau von bis zu drei Pflanzen brauchst du keine Genehmigung. Für den gemeinschaftlichen Anbau im Verein gelten eigene Regeln.
Referenzen und Quellen
- Konsumcannabisgesetz (KCanG), Regelungen zum privaten Eigenanbau, in Kraft seit 1. April 2024.
- Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis (CanG) vom 27. März 2024 – Bundesgesetzblatt 2024 I Nr. 109.
- Bundesministerium für Gesundheit (BMG): „Fragen und Antworten zum Cannabisgesetz“, Berlin 2024.