Cannabis Social Clubs: So funktionieren Anbauvereinigungen

Ordentlicher Anbauraum einer Cannabis-Anbauvereinigung mit gesunden grünen Pflanzen unter Pflanzenlicht
Anbauvereinigungen bauen Cannabis gemeinschaftlich an und geben es nur an ihre Mitglieder ab.
Kurz erklärt

Ein Cannabis Social Club (offiziell: Anbauvereinigung) ist ein nicht-kommerzieller Verein, der seit dem 1. Juli 2024 in Deutschland Cannabis gemeinschaftlich anbaut und nur an seine Mitglieder abgibt. Ein Verein darf höchstens 500 Mitglieder haben. Pro Monat erhält ein Mitglied bis zu 50 Gramm. Gewinn, Werbung und die Abgabe an Nicht-Mitglieder sind verboten.[1]

Was ist ein Cannabis Social Club?

Seit der Teil-Legalisierung gibt es in Deutschland zwei legale Wege an Cannabis: den Eigenanbau zuhause und die Anbauvereinigung. Umgangssprachlich heißt sie oft „Cannabis Social Club“, kurz CSC. Rechtlich ist es ein eingetragener Verein, der gemeinschaftlich Cannabis anbaut.

Der wichtigste Punkt: Ein solcher Verein arbeitet nicht auf Gewinn. Er ist keine Verkaufsstelle und kein „Coffeeshop“. Cannabis wird nur an Mitglieder weitergegeben, die selbst beim Anbau mithelfen oder den Verein durch ihren Beitrag tragen. Mehr zum gesetzlichen Rahmen liest du in unserem Überblick zum Cannabis-Gesetz 2024.

Cannabis-Social-Club Mengen-Rechner

Wie viel darf ein Club nach dem KCanG maximal monatlich ausgeben?

Mitgliederzahl
100 Mitglieder
1250500 (Max)
Anteil junge Erwachsene (18–20 J.)
0 %
050100 %
Max. Ausgabe pro Monat (gesamt)
kg
Pro Mitglied ab 21 J.
50 g
/ Monat (max 25 g/Tag)
Pro Mitglied 18–20 J.
30 g
/ Monat · max 10 % THC
Mitglieder-Limit
500
je Anbauvereinigung
Hinweis: Vereinfachte Darstellung der KCanG-Grenzwerte (Stand 2024). Maßgeblich sind die jeweils gültigen Regeln deines Bundeslandes und der Vereinssatzung. Keine Rechtsberatung. Mehr unter Cannabis Social Club.

Anbauvereinigung auf einen Blick

MerkmalRegel
Erlaubt seit1. Juli 2024
Rechtsformnicht-kommerzieller Verein
Mitgliederhöchstens 500 pro Verein
Mindestalter18 Jahre, Wohnsitz in Deutschland
Abgabe pro Tagbis zu 25 Gramm je Mitglied
Abgabe pro Monatbis zu 50 Gramm je Mitglied
18- bis 21-Jährigehöchstens 30 Gramm pro Monat, begrenzter THC-Gehalt
Werbungverboten
Abgabe an Nicht-Mitgliederverboten

So funktioniert ein Cannabis Social Club

Der Ablauf ist in drei Schritte gegliedert: Man wird Mitglied, der Verein baut gemeinschaftlich an, und am Ende wird die Ernte an die Mitglieder abgegeben. Die folgende Infografik zeigt diese drei Schritte.

Infografik mit drei Schritten eines Cannabis Social Clubs: Mitglied werden, gemeinsamer Anbau, Abgabe an Mitglieder
Abbildung 1: Vom Beitritt bis zur Abgabe – die drei Schritte einer Anbauvereinigung.

1. Mitglied werden

Man muss volljährig sein und seinen Wohnsitz in Deutschland haben. Die Mitgliedschaft muss mindestens drei Monate dauern. Jede Person darf nur in[1] einem Verein Mitglied sein. So soll verhindert werden, dass jemand bei mehreren Clubs gleichzeitig Cannabis bezieht.

2. Gemeinschaftlicher Anbau

Der Verein baut das Cannabis selbst an. Fremde Firmen dürfen das nicht übernehmen. Auch die Mitglieder selbst sollen sich einbringen. Der Anbau findet auf einem geschützten, nicht öffentlich zugänglichen Gelände statt.

3. Abgabe an Mitglieder

Die Ernte wird nur an Mitglieder abgegeben, und zwar in festen Höchstmengen. Die Abgabe erfolgt in neutraler Verpackung. Ein Infozettel mit Angaben zu Sorte und Wirkstoffgehalt liegt bei. Verkauft im klassischen Sinn wird nichts – die Mitglieder tragen die Kosten über ihre Beiträge.

Wie viel Cannabis bekommt ein Mitglied?

Die Mengen sind klar gedeckelt. Pro Tag sind es höchstens 25 Gramm, pro Monat höchstens 50 Gramm. Für junge Erwachsene zwischen 18 und 21 Jahren gilt eine niedrigere Grenze. Die Grafik zeigt die Höchstmengen im Vergleich.

Höchstmengen pro Mitglied

Abgabe-Höchstmengenpro Tag25 gpro Monat (ab 21)50 gpro Monat (18–21)30 gFür 18–21-Jährige zusätzlich begrenzter THC-Gehalt · Stand: Juni 2026

Abbildung 2: Die monatlichen und täglichen Höchstmengen je Mitglied.

Strenge Regeln und Auflagen

Damit ein Verein arbeiten darf, braucht er eine behördliche Erlaubnis. Mit dieser Erlaubnis sind viele Pflichten verbunden:

  • Das Vereinsgelände muss einen Mindestabstand zu Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen und Spielplätzen einhalten.
  • Es gilt ein striktes Werbe- und Sponsoringverbot. Ein Club darf nicht öffentlich für sich oder für Cannabis werben.
  • Der Verein muss eine Person für Suchtprävention und Jugendschutz benennen.
  • Über Anbau, Bestände und Abgabe muss genau Buch geführt werden.
  • Konsum direkt auf dem Vereinsgelände ist nicht erlaubt.

Wegen des Werbeverbots (§ 6 KCanG) darf auch ein Magazin wie HEMPLI keinen einzelnen Verein bewerben. Dieser Artikel erklärt die Regeln rein redaktionell.

Club, Eigenanbau oder Apotheke – was passt?

Wer kein eigenes Cannabis anbauen möchte, für den kann ein Verein eine Lösung sein. Wer lieber selbst gärtnert, baut bis zu drei Pflanzen zuhause an – wie das geht, steht im Artikel zum legalen Eigenanbau. Medizinisches Cannabis ist ein dritter, ganz eigener Weg über Arzt und Apotheke. Diese drei Wege sind streng getrennt und folgen je eigenen Regeln.

Wie Cannabis Social Clubs funktionieren

Anbauvereinigungen – umgangssprachlich Cannabis Social Clubs (CSCs) oder schlicht Cannabis Club – sind nicht-kommerzielle Vereine (meist als e.V.) für den gemeinschaftlichen Anbau von Cannabis. Mit der Cannabis-Legalisierung erlaubt das Gesetz seit Juli 2024 diesen gemeinschaftlichen Anbau. Die Mitglieder organisieren die Produktion von Cannabis selbst und teilen die Ernte – ein gemeinsamer Umgang mit Cannabis ohne Gewinnabsicht.

Die Abgabe von Cannabis ist streng begrenzt: höchstens 25 Gramm Cannabis pro Tag und 50 Gramm pro Monat je Mitglied, für unter 21-Jährige weniger. Der Besitz von Cannabis bleibt an die gesetzlichen Mengen gebunden, und der Konsum von Cannabis ist im Vereinsraum verboten. Ein Verkauf an Nichtmitglieder oder gar der Schwarzmarkt sind tabu. Clubs in Deutschland – etwa ein Cannabis Social Club München – brauchen eine behördliche Erlaubnis und müssen die Einhaltung von Jugend- und Gesundheitsschutz nachweisen. Wer einen Club gründen will, durchläuft daher ein aufwendiges Genehmigungsverfahren. Das Ziel der Legalisierung von Cannabis dahinter: ein legaler, kontrollierter Anbau von Cannabis statt illegalem Handel.

Häufige Fragen zu Cannabis Social Clubs

Was kostet ein Gramm Cannabis im Social Club?

Clubs arbeiten ohne Gewinn. Mitglieder zahlen Beiträge, die die Anbaukosten decken – je nach Verein grob im einstelligen Euro-Bereich pro Gramm.

Wie funktionieren Cannabis Social Clubs?

Mitglieder bauen gemeinsam und nicht-kommerziell an und erhalten begrenzte Mengen aus der Ernte. Verkauf an Nichtmitglieder ist verboten.

Welche Cannabis Social Clubs gibt es in Deutschland?

In vielen Städten haben sich Vereine gegründet, etwa in Berlin, München, Hannover und Köln. Sie benötigen jeweils eine behördliche Erlaubnis.

Ist 1 Joint am Tag viel?

Täglicher Konsum gilt als regelmäßig und erhöht das Risiko für Gewöhnung und gesundheitliche Folgen. Weniger ist aus Gesundheitssicht besser.

Was ist ein Cannabis Social Club?

Ein nicht-kommerzieller Verein, der seit dem 1. Juli 2024 in Deutschland Cannabis gemeinschaftlich anbaut und nur an seine Mitglieder abgibt.

Wie werde ich Mitglied?

Du musst volljährig sein und deinen Wohnsitz in Deutschland haben. Die Mitgliedschaft dauert mindestens drei Monate, und du darfst nur in einem Verein Mitglied sein.

Wie viel Cannabis bekomme ich im Club?

Höchstens 25 Gramm pro Tag und 50 Gramm pro Monat. Für 18- bis 21-Jährige sind es höchstens 30 Gramm pro Monat.

Kostet das Cannabis im Club etwas?

Der Verein darf keinen Gewinn machen. Die Mitglieder tragen die Kosten über ihre Beiträge. Einen Verkauf wie im Laden gibt es nicht.

Darf ich im Club kiffen?

Nein. Der Konsum direkt auf dem Vereinsgelände ist nicht erlaubt.

Wie viele Mitglieder darf ein Club haben?

Höchstens 500 Mitglieder pro Verein.

Darf ein Club Werbung machen?

Nein. Für Anbauvereinigungen und für Cannabis gilt ein striktes Werbe- und Sponsoringverbot.

Referenzen und Quellen

  1. Konsumcannabisgesetz (KCanG), in Kraft seit 1. April 2024 (verkündet als Teil des CanG, BGBl. 2024 I Nr. 109). gesetze-im-internet.de
  2. Bundesministerium für Gesundheit (BMG): „Das Cannabisgesetz – Fragen und Antworten.“ bundesgesundheitsministerium.de

Redaktioneller Informationsbeitrag für Erwachsene (18+). Keine Konsumaufforderung, keine medizinische oder rechtliche Beratung. Stand bei Veröffentlichung; Gesetze und Studienlage können sich ändern.