
Erwachsene dürfen auch in einer Mietwohnung bis zu drei Cannabis-Pflanzen für den Eigenbedarf anbauen. Der Vermieter kann das nicht pauschal verbieten. Wichtig ist Rücksicht: keine Schäden durch Feuchtigkeit oder Umbauten, kein störender Geruch und der Schutz vor Kindern. Beim Rauchen auf dem Balkon gelten die normalen Regeln zur Rücksichtnahme gegenüber Nachbarn.
Anbau zur Miete – grundsätzlich erlaubt
Seit 2024 ist der private Eigenanbau erlaubt. Das gilt auch für Mietwohnungen. Wie viele Pflanzen und unter welchen Bedingungen, erklärt unser Artikel zum legalen Eigenanbau: bis zu drei Pflanzen pro erwachsene Person, geschützt vor dem Zugriff durch Kinder.
Ein Vermieter kann den Anbau nicht einfach verbieten, weil es sich um eine legale Tätigkeit in der eigenen Wohnung handelt. Grenzen entstehen aber dort, wo die Wohnung beschädigt wird oder andere gestört werden.
Cannabis in der Mietwohnung auf einen Blick
| Punkt | Regel |
|---|---|
| Anbau (bis 3 Pflanzen) | grundsätzlich erlaubt |
| Pauschales Verbot durch Vermieter | nicht möglich |
| Bauliche Veränderungen | nicht ohne Zustimmung |
| Feuchtigkeit / Schimmel | vermeiden – sonst Haftung |
| Geruch | Rücksicht nehmen (z. B. Filter) |
| Rauchen auf dem Balkon | erlaubt, aber rücksichtsvoll |
Was darf ich – und was nicht?
Die Grafik fasst die typischen Fragen zusammen.
Mieter-Rechte rund um Cannabis
Abbildung 1: Erlaubt ist viel – solange Wohnung und Nachbarn nicht leiden.
Vorsicht beim Indoor-Anbau
Der größte Streitpunkt ist Feuchtigkeit. Pflanzen und Beleuchtung erhöhen die Luftfeuchte. Ohne gute Lüftung droht Schimmel – und dafür haftest du. Wer indoor anbaut, sollte daher auf Belüftung achten. Tipps dazu gibt unser Artikel zur Indoor-Grow-Ausrüstung. Auch der typische Geruch lässt sich mit einem Aktivkohlefilter deutlich reduzieren.
Rauchen auf dem Balkon
Auf dem eigenen Balkon zu rauchen, ist grundsätzlich erlaubt. Es gelten dieselben Regeln wie beim Tabak: Nachbarn dürfen nicht erheblich gestört werden. Bei starkem, dauerhaftem Geruch kann es Ärger geben. Eine gute Nachbarschaft und etwas Rücksicht ersparen die meisten Konflikte. Welche Konsumverbote sonst gelten, steht im Überblick zum Cannabis-Gesetz 2024.
Häufige Fragen zu Cannabis in der Mietwohnung
Darf ich in der Mietwohnung Cannabis anbauen?
Ja, bis zu drei Pflanzen für den Eigenbedarf, geschützt vor dem Zugriff durch Kinder.
Kann der Vermieter den Anbau verbieten?
Nicht pauschal. Grenzen entstehen erst bei Schäden, Umbauten oder erheblichen Störungen.
Darf ich in der Wohnung rauchen?
In der eigenen Wohnung ja. Achte auf Geruch und auf die Hausordnung in Gemeinschaftsräumen.
Was ist beim Indoor-Anbau das größte Risiko?
Feuchtigkeit und Schimmel. Für solche Schäden haftest du – gute Lüftung ist Pflicht.
Darf ich auf dem Balkon kiffen?
Ja, solange Nachbarn nicht erheblich gestört werden. Es gelten ähnliche Regeln wie beim Tabak.
Muss ich den Vermieter informieren?
Für den erlaubten Eigenanbau brauchst du keine Erlaubnis. Bei baulichen Eingriffen schon.
Was, wenn sich Nachbarn beschweren?
Suche das Gespräch und reduziere den Geruch, etwa mit einem Filter. So lassen sich Konflikte meist lösen.
Referenzen und Quellen
- Konsumcannabisgesetz (KCanG), Regelungen zum privaten Eigenanbau, in Kraft seit 1. April 2024.
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Mietrecht §§ 535 ff. (vertragsgemäßer Gebrauch, Rücksichtnahme).
- Bundesgerichtshof (BGH): Rechtsprechung zu Rauchen und Rücksichtnahme im Mietverhältnis.
