
Erwachsene dürfen auch in einer Mietwohnung bis zu drei Cannabis-Pflanzen für den Eigenbedarf anbauen. Der Vermieter kann das nicht pauschal verbieten. Wichtig ist[1] Rücksicht: keine Schäden durch Feuchtigkeit oder Umbauten, kein störender Geruch und der Schutz vor Kindern. Beim Rauchen auf dem Balkon gelten die normalen Regeln zur Rücksichtnahme gegenüber Nachbarn.
Anbau zur Miete – grundsätzlich erlaubt
Seit 2024 ist der private Eigenanbau erlaubt. Das gilt auch für Mietwohnungen. Wie viele Pflanzen und unter welchen Bedingungen, erklärt unser Artikel zum legalen Eigenanbau: bis zu drei Pflanzen pro erwachsene Person, geschützt vor dem Zugriff durch Kinder.
Ein Vermieter kann den Anbau nicht einfach verbieten, weil es sich um eine legale Tätigkeit in der eigenen Wohnung handelt. Grenzen entstehen aber dort, wo die Wohnung beschädigt wird oder andere gestört werden.
Cannabis in der Mietwohnung auf einen Blick
| Punkt | Regel |
|---|---|
| Anbau (bis 3 Pflanzen) | grundsätzlich erlaubt |
| Pauschales Verbot durch Vermieter | nicht möglich |
| Bauliche Veränderungen | nicht ohne Zustimmung |
| Feuchtigkeit / Schimmel | vermeiden – sonst Haftung |
| Geruch | Rücksicht nehmen (z. B. Filter) |
| Rauchen auf dem Balkon | erlaubt, aber rücksichtsvoll |
Was darf ich – und was nicht?
Die Grafik fasst die typischen Fragen zusammen.
Mieter-Rechte rund um Cannabis
Abbildung 1: Erlaubt ist viel – solange Wohnung und Nachbarn nicht leiden.
Vorsicht beim Indoor-Anbau
Der größte Streitpunkt ist Feuchtigkeit. Pflanzen und Beleuchtung erhöhen die Luftfeuchte. Ohne gute Lüftung droht Schimmel – und dafür haftest du. Wer indoor anbaut, sollte daher auf Belüftung achten. Tipps dazu gibt unser Artikel zur Indoor-Grow-Ausrüstung. Auch der typische Geruch lässt sich mit einem Aktivkohlefilter deutlich reduzieren.
Rauchen auf dem Balkon
Auf dem eigenen Balkon zu rauchen, ist grundsätzlich erlaubt. Es gelten dieselben Regeln wie beim Tabak: Nachbarn dürfen nicht erheblich gestört werden. Bei starkem, dauerhaftem Geruch kann es Ärger geben. Eine gute Nachbarschaft und etwas Rücksicht ersparen die meisten Konflikte. Welche Konsumverbote sonst gelten, steht im Überblick zum Cannabis-Gesetz 2024.
Cannabis in der Mietwohnung: Rechte und Pflichten
Seit der Legalisierung von Cannabis stellt sich für viele die Frage: Was dürfen Mieter, was nicht? Grundsätzlich gilt: Der private Konsum von Cannabis in der eigenen Wohnung ist erlaubt – ein Mietvertrag kann ihn nicht pauschal verbieten, genauso wenig wie das Rauchen von Tabak. Auch der Anbau von Cannabis (bis zu drei Pflanzen) ist vom Mietrecht gedeckt, solange er niemanden gefährdet.
Die Grenze ist die gegenseitige Rücksichtnahme. Wird der Cannabiskonsum in der Mietwohnung zur erheblichen Geruchsbelästigung für Nachbarn, kann das mietrechtliche Folgen haben – ähnlich wie bei starker Tabak-Belästigung. Mögliche Schritte des Vermieters sind eine Abmahnung und im Extremfall die Kündigung. Solche Fälle sind aber die Ausnahme. Für ein gutes Miteinander von Mieter und Vermieter gilt: lüften, Rücksicht nehmen und im Streitfall das Gespräch suchen. Diese Rechte und Pflichten sind eine allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen zu Cannabis in der Mietwohnung
Kann der Vermieter Cannabiskonsum verbieten?
Nicht pauschal. Der private Konsum in der Wohnung ist wie Tabakrauchen erlaubt. Erst bei erheblicher Belästigung anderer kann der Vermieter eingreifen.
Ist Cannabisgeruch ein Kündigungsgrund?
Nur in Ausnahmefällen bei dauerhafter, erheblicher Geruchsbelästigung – und meist erst nach erfolgloser Abmahnung. Einzelne Gerüche reichen nicht.
Was können Mieter tun, wenn der Nachbar kifft?
Zuerst das Gespräch suchen. Hilft das nicht und ist die Belästigung erheblich, kann man den Vermieter informieren – ähnlich wie bei Tabakrauch.
Kann man etwas gegen kiffende Nachbarn tun?
Bei erheblicher, wiederkehrender Geruchsbelästigung ja – über den Vermieter. Erlaubter, gelegentlicher Konsum ist aber hinzunehmen.
Darf ich in der Mietwohnung Cannabis anbauen?
Ja, bis zu drei Pflanzen für den Eigenbedarf, geschützt vor dem Zugriff durch Kinder.[1]
Kann der Vermieter den Anbau verbieten?
Nicht pauschal. Grenzen entstehen erst bei Schäden, Umbauten oder erheblichen Störungen.
Darf ich in der Wohnung rauchen?
In der eigenen Wohnung ja. Achte auf Geruch und auf die Hausordnung in Gemeinschaftsräumen.
Was ist beim Indoor-Anbau das größte Risiko?
Feuchtigkeit und Schimmel. Für solche Schäden haftest du – gute Lüftung ist Pflicht.
Darf ich auf dem Balkon kiffen?
Ja, solange Nachbarn nicht erheblich gestört werden. Es gelten ähnliche Regeln wie beim Tabak.
Muss ich den Vermieter informieren?
Für den erlaubten Eigenanbau brauchst du keine Erlaubnis. Bei baulichen Eingriffen schon.
Was, wenn sich Nachbarn beschweren?
Suche das Gespräch und reduziere den Geruch, etwa mit einem Filter. So lassen sich Konflikte meist lösen.
Referenzen und Quellen
- Konsumcannabisgesetz (KCanG), in Kraft seit 1. April 2024 (verkündet als Teil des CanG, BGBl. 2024 I Nr. 109). gesetze-im-internet.de ↩ a b

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