
Medizinisches Cannabis gibt es in Deutschland seit 2017 auf Rezept. Seit 2024 ist es kein Betäubungsmittel mehr, was die Verordnung erleichtert hat. Der Weg führt über ein Arztgespräch, ein Rezept und die Apotheke. Die Kosten übernimmt die gesetzliche Krankenkasse nur unter bestimmten Bedingungen und nach vorheriger Genehmigung. Dieser Text informiert und ersetzt keine ärztliche Beratung.
Was ist medizinisches Cannabis?
Medizinisches Cannabis ist Cannabis in Apothekenqualität. Es wird kontrolliert angebaut und geprüft. Patientinnen und Patienten erhalten es als getrocknete Blüten oder als Extrakt. Anders als Freizeit-Cannabis dient es der Behandlung von Beschwerden – immer unter ärztlicher Begleitung.
Wichtig: Dieser Artikel erklärt nur den Ablauf. Er ist keine medizinische Beratung und kein Heilversprechen. Ob eine Behandlung sinnvoll ist, entscheidet allein die behandelnde Ärztin oder der Arzt. Wie sich Freizeit- und Medizinalcannabis rechtlich unterscheiden, zeigt unser Überblick zum Cannabis-Gesetz 2024.
Medizinisches Cannabis auf einen Blick
| Punkt | Details |
|---|---|
| Seit wann? | auf Rezept seit 2017 |
| Status seit 2024 | kein Betäubungsmittel mehr (normales Rezept) |
| Wer verschreibt? | grundsätzlich jede ärztliche Praxis (außer Zahn-/Tiermedizin) |
| Form | getrocknete Blüten oder Extrakte |
| Bezug | nur über die Apotheke |
| Kostenübernahme | Kasse nur nach Genehmigung, sonst Privatrezept |
| Voraussetzung (Kasse) | meist schwerwiegende Erkrankung |
Der Weg zum Rezept: Schritt für Schritt
Der Ablauf folgt vier Schritten – vom Gespräch bis zur Therapie. Die Infografik zeigt sie.

1. Arztgespräch
Am Anfang steht das Gespräch. Die Ärztin oder der Arzt prüft die Beschwerden und ob bisherige Behandlungen ausreichend waren. Eine feste Liste der Krankheiten gibt es nicht – die ärztliche Einschätzung zählt.
2. Rezept
Entscheidet sich die Praxis dafür, stellt sie ein Rezept aus. Seit 2024 ist dafür kein besonderes Betäubungsmittelrezept mehr nötig. Das hat den Weg vereinfacht.
3. Apotheke
Mit dem Rezept geht es in die Apotheke. Dort gibt es die verordneten Blüten oder Extrakte. Die Apotheke berät auch zur Anwendung.
4. Therapie und Begleitung
Die Behandlung wird ärztlich begleitet. Dosis und Sorte können angepasst werden. Wichtig sind regelmäßige Rücksprachen.
Wer zahlt? Die Frage der Kosten
Die Kostenfrage ist für viele entscheidend. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nicht automatisch. Sie übernimmt die Kosten nur unter Bedingungen und nach einem Antrag. Der Entscheidungsweg sieht meist so aus:
Kostenübernahme durch die Kasse
Abbildung 2: Vereinfachter Weg zur Kostenübernahme – die Kasse entscheidet im Einzelfall.
Wird der Antrag abgelehnt, bleibt das Privatrezept. Dann tragen Patientinnen und Patienten die Kosten selbst. Diese können je nach Menge spürbar sein.
Welche Beschwerden werden besprochen?
In Studien und in der Praxis wird medizinisches Cannabis bei verschiedenen Beschwerden besprochen – etwa bei bestimmten chronischen Schmerzen, bei Spastik oder Übelkeit während einer Chemotherapie. Die Studienlage ist je nach Anwendungsgebiet unterschiedlich stark. Aus diesen Zusammenhängen lässt sich kein allgemeines Heilversprechen ableiten. Ob eine Behandlung in Frage kommt, klärt immer die ärztliche Praxis.
Häufige Fragen zu medizinischem Cannabis
Wer darf medizinisches Cannabis verschreiben?
Grundsätzlich jede ärztliche Praxis – mit Ausnahme von Zahn- und Tiermedizin. Eine Facharztpflicht gibt es nicht.
Brauche ich eine bestimmte Diagnose?
Es gibt keine feste Liste von Krankheiten. Die ärztliche Einschätzung im Einzelfall ist entscheidend.
Zahlt die Krankenkasse?
Nur unter Bedingungen und nach vorheriger Genehmigung, meist bei einer schwerwiegenden Erkrankung. Sonst bleibt das Privatrezept.
Hat sich seit 2024 etwas geändert?
Ja. Medizinisches Cannabis ist kein Betäubungsmittel mehr. Dadurch ist ein normales Rezept ausreichend.
In welcher Form gibt es medizinisches Cannabis?
Als getrocknete Blüten oder als Extrakte. Welche Form passt, entscheidet die ärztliche Praxis.
Wo bekomme ich es?
Ausschließlich über die Apotheke, mit einem gültigen Rezept.
Darf ich damit Auto fahren?
Das ist heikel. Auch bei medizinischer Anwendung gelten die Regeln zur Fahrtüchtigkeit. Sprich das unbedingt mit deiner ärztlichen Praxis ab.
Referenzen und Quellen
- Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften („Cannabis als Medizin“), in Kraft seit März 2017.
- Konsumcannabisgesetz (KCanG) und Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG), in Kraft seit 1. April 2024.
- Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM): „Cannabis als Medizin – Abschlussbericht der Begleiterhebung“, Bonn 2022.
- Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA): Regelungen zur Verordnung von Cannabisarzneimitteln.