Medizinisches Cannabis in Deutschland: Verordnung, Kosten & Ablauf


Rezeptblock und ein kleines Apothekenglas mit getrockneten Cannabisblüten auf einem klinischen Schreibtisch
Medizinisches Cannabis ist in Deutschland verschreibungspflichtig und nur über die Apotheke erhältlich.
Kurz erklärt

Medizinisches Cannabis gibt es in Deutschland seit 2017[1] auf Rezept. Seit 2024 ist es kein Betäubungsmittel mehr, was die Verordnung erleichtert hat. Der Weg führt über ein Arztgespräch, ein Rezept und die Apotheke. Die Kosten übernimmt die gesetzliche Krankenkasse nur unter bestimmten Bedingungen und nach vorheriger Genehmigung. Dieser Text informiert und ersetzt keine ärztliche Beratung.

Was ist medizinisches Cannabis?

Medizinisches Cannabis ist Cannabis in Apothekenqualität. Es wird kontrolliert angebaut und geprüft. Patientinnen und Patienten erhalten es als getrocknete Blüten oder als Extrakt. Anders als Freizeit-Cannabis dient es der Behandlung von Beschwerden – immer unter ärztlicher Begleitung.

Wichtig: Dieser Artikel erklärt nur den Ablauf. Er ist keine medizinische Beratung und kein Heilversprechen. Ob eine Behandlung sinnvoll ist, entscheidet allein die behandelnde Ärztin oder der Arzt. Wie sich Freizeit- und Medizinalcannabis rechtlich unterscheiden, zeigt unser Überblick zum Cannabis-Gesetz 2024.

Medizinisches Cannabis auf einen Blick

Punkt Details
Seit wann? auf Rezept seit 2017
Status seit 2024 kein Betäubungsmittel mehr (normales Rezept)
Wer verschreibt? grundsätzlich jede ärztliche Praxis (außer Zahn-/Tiermedizin)
Form getrocknete Blüten oder Extrakte
Bezug nur über die Apotheke
Kostenübernahme Kasse nur nach Genehmigung, sonst Privatrezept
Voraussetzung (Kasse) meist schwerwiegende Erkrankung

Der Weg zum Rezept: Schritt für Schritt

Der Ablauf folgt vier Schritten – vom Gespräch bis zur Therapie. Die Infografik zeigt sie.

Infografik mit vier Schritten: Arztgespräch, Rezept, Apotheke und Therapie
Abbildung 1: Vom Arztgespräch über das Rezept und die Apotheke bis zur Therapie.

1. Arztgespräch

Am Anfang steht das Gespräch. Die Ärztin oder der Arzt prüft die Beschwerden und ob bisherige Behandlungen ausreichend waren. Eine feste Liste der Krankheiten gibt es nicht – die ärztliche Einschätzung zählt.

2. Rezept

Entscheidet sich die Praxis dafür, stellt sie ein Rezept aus. Seit 2024 ist dafür kein besonderes Betäubungsmittelrezept mehr nötig. Das hat den Weg vereinfacht.

3. Apotheke

Mit dem Rezept geht es in die Apotheke. Dort gibt es die verordneten Blüten oder Extrakte. Die Apotheke berät auch zur Anwendung.

4. Therapie und Begleitung

Die Behandlung wird ärztlich begleitet. Dosis und Sorte können angepasst werden.[2] Wichtig sind regelmäßige Rücksprachen.

Wer zahlt? Die Frage der Kosten

Die Kostenfrage ist für viele entscheidend. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nicht automatisch. Sie übernimmt die Kosten nur unter Bedingungen und nach einem Antrag. Der Entscheidungsweg sieht meist so aus:

Kostenübernahme durch die Kasse

Schwerwiegende Erkrankung?und keine geeignete AlternativeAntrag bei der Krankenkassegenehmigt → Kasse zahltsonst → Privatrezept

Abbildung 2: Vereinfachter Weg zur Kostenübernahme – die Kasse entscheidet im Einzelfall.

Wird der Antrag abgelehnt, bleibt das Privatrezept. Dann tragen Patientinnen und Patienten die Kosten selbst. Diese können je nach Menge spürbar sein.

Welche Beschwerden werden besprochen?

In Studien und in der Praxis wird medizinisches Cannabis bei verschiedenen Beschwerden besprochen – etwa bei bestimmten chronischen Schmerzen, bei Spastik oder Übelkeit während einer Chemotherapie. Die Studienlage ist je nach Anwendungsgebiet unterschiedlich stark. Aus diesen Zusammenhängen lässt sich kein allgemeines Heilversprechen ableiten. Ob eine Behandlung in Frage kommt, klärt immer die ärztliche Praxis.

Verordnung von medizinischem Cannabis: Schritt für Schritt

Seit 2017 darf grundsätzlich jede Ärztin und jeder Arzt (außer Tier- und Zahnmedizin) Cannabis zu medizinischen Zwecken verordnen. Voraussetzung ist, dass eine ernsthafte Erkrankung vorliegt und übliche Therapien nicht ausreichen. Seit der Reform 2024 ist medizinisches Cannabis auf Rezept kein Betäubungsmittel mehr – es genügt ein normales Cannabis-Rezept. Wer ein Rezept für medizinisches Cannabis möchte, bespricht das mit der behandelnden Praxis; bei gesetzlich Versicherten muss man die Kostenübernahme bei der Kasse beantragen.

Die medizinische Cannabis-Therapie gibt es in mehreren Formen: getrocknete Cannabisblüten, Extrakte oder Kapseln (sogenanntes Medizinal-Cannabis). Die Dosierung wird individuell eingestellt und langsam gesteigert, um die Wirksamkeit zu prüfen und Nebenwirkungen gering zu halten. Daten zur Therapie mit medizinischem Cannabis sammelte zunächst das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) – die zuständige Behörde für Arzneimittel und Medizinprodukte. So wird die Verordnung von medizinischem Cannabis laufend besser untersucht.

Häufige Fragen zu medizinischem Cannabis

Wer hat Anspruch auf medizinisches Cannabis?

Menschen mit einer schwerwiegenden Erkrankung, bei denen übliche Therapien nicht ausreichend wirken oder nicht infrage kommen – nach ärztlicher Prüfung des Einzelfalls.

Was ist das Besondere an medizinischem Cannabis?

Es ist ein geprüftes Arzneimittel mit standardisiertem Wirkstoffgehalt aus der Apotheke – im Gegensatz zu Cannabis aus dem Freizeitkonsum.

Was ist der Unterschied zwischen Cannabis und medizinischem Cannabis?

Medizinisches Cannabis stammt aus pharmazeutischer Produktion mit kontrollierter Qualität und Dosierung und wird ärztlich verordnet.

Wie viel kostet medizinisches Cannabis in der Apotheke?

Je nach Sorte und Menge oft mehrere Euro pro Gramm. Bei genehmigter Kostenübernahme zahlt die Kasse abzüglich Zuzahlung.

Wer darf medizinisches Cannabis verschreiben?

Grundsätzlich jede ärztliche Praxis – mit Ausnahme von Zahn- und Tiermedizin. Eine Facharztpflicht gibt es nicht.

Brauche ich eine bestimmte Diagnose?

Es gibt keine feste Liste von Krankheiten. Die ärztliche Einschätzung im Einzelfall ist entscheidend.

Zahlt die Krankenkasse?

Nur unter Bedingungen und nach vorheriger Genehmigung, meist bei einer schwerwiegenden Erkrankung. Sonst bleibt das Privatrezept.

Hat sich seit 2024 etwas geändert?

Ja. Medizinisches Cannabis ist kein Betäubungsmittel mehr. Dadurch ist ein normales Rezept ausreichend.

In welcher Form gibt es medizinisches Cannabis?

Als getrocknete Blüten oder als Extrakte. Welche Form passt, entscheidet die ärztliche Praxis.

Wo bekomme ich es?

Ausschließlich über die Apotheke, mit einem gültigen Rezept.

Darf ich damit Auto fahren?

Das ist heikel. Auch bei medizinischer Anwendung gelten die Regeln zur Fahrtüchtigkeit. Sprich das unbedingt mit deiner ärztlichen Praxis ab.

Referenzen und Quellen

  1. Schmidt-Wolf, G., Cremer-Schaeffer, P. (2019): „Zwischenauswertung der Begleiterhebung zur Verschreibung von Cannabisarzneimitteln in Deutschland (BfArM).“ Bundesgesundheitsblatt – Gesundheitsforschung – Gesundheitsschutz, 62(7), 845–854. PubMed · DOI
  2. Whiting, P. F., Wolff, R. F., Deshpande, S. et al. (2015): „Cannabinoids for Medical Use: A Systematic Review and Meta-analysis.“ JAMA, 313(24), 2456–2473. PubMed · DOI
  3. National Academies of Sciences, Engineering, and Medicine (2017): „The Health Effects of Cannabis and Cannabinoids: The Current State of Evidence and Recommendations for Research.“ National Academies Press, Washington, DC. DOI


Redaktioneller Informationsbeitrag für Erwachsene (18+). Keine Konsumaufforderung, keine medizinische oder rechtliche Beratung. Stand bei Veröffentlichung; Gesetze und Studienlage können sich ändern.

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