
Der Konsum von Cannabis ist nicht überall erlaubt. Verboten ist er im Umkreis von 100 Metern um Schulen, Kitas, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Spielplätze und Sportstätten. In Fußgängerzonen gilt ein Verbot zwischen 7 und 20 Uhr. Außerdem darf man nicht in Gegenwart von Minderjährigen konsumieren. Zuhause ist der Konsum dagegen frei.
Legal heißt nicht überall
Seit dem Cannabis-Gesetz 2024 dürfen Erwachsene Cannabis konsumieren. Zum Schutz von Kindern und Jugendlichen gibt es aber feste Verbotszonen. Wer sie kennt, vermeidet Bußgelder und Ärger.
Dieser Artikel zeigt, wo der Konsum erlaubt ist und wo nicht. Die Angaben sind allgemein; im Zweifel hilft der gesunde Menschenverstand: In Sichtweite von Kindern lieber nicht.
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Konsumregeln auf einen Blick
| Ort / Situation | Regel |
|---|---|
| Zuhause | erlaubt |
| 100 m um Schulen, Kitas, Spielplätze | verboten |
| 100 m um Sportstätten & Jugendeinrichtungen | verboten |
| Fußgängerzonen 7–20 Uhr | verboten |
| In Gegenwart Minderjähriger | verboten |
| Auf dem Gelände einer Anbauvereinigung | verboten |
Die wichtigsten Verbotszonen
Die 100-Meter-Regel ist der Kern. Sie gilt rund um Orte, an denen sich Kinder und Jugendliche aufhalten. Die Grafik zeigt sie.[1]
100 Meter Abstand
Abbildung 1: Im 100-Meter-Umkreis dieser Orte ist der Konsum tabu.
Der Abstand wird vom Eingang der jeweiligen Einrichtung aus gemessen. Hinzu kommen die Fußgängerzonen, in denen tagsüber (7 bis 20 Uhr) nicht konsumiert werden darf.
Wo es entspannt erlaubt ist
In der eigenen Wohnung und im privaten Umfeld ist der Konsum frei – solange keine Minderjährigen dabei sind. Auch in vielen öffentlichen Bereichen, die weit genug von den geschützten Orten entfernt sind, ist er erlaubt. Wer zuhause anbaut, findet die Regeln dazu im Artikel zum Eigenanbau.
Die Regelung zum öffentlichen Konsum
Seit Cannabis legalisiert wurde, ist der Cannabiskonsum für Erwachsene ab 18 Jahren grundsätzlich erlaubt – aber nicht überall. Die Regelung zum öffentlichen Konsum von Cannabis schützt vor allem Kinder. Verboten ist der öffentliche Konsum in einem Abstand von mehr als 100 Metern Luftlinie? Nein – umgekehrt: innerhalb von 100 Metern von dem Eingangsbereich von Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie Sport- und Spielplätzen darf nicht gekifft werden.
Auch in der unmittelbaren Gegenwart von Personen unter 18 ist der Konsum tabu. In Fußgängerzonen gilt tagsüber (meist 7 bis 20 Uhr) ein Verbot. Der Besitz von Cannabis in den erlaubten Mengen ist davon unberührt – es geht nur um den Cannabis-Konsum an bestimmten Orten. Wer zuhause anbauen will, achtet auf den Schutz der Cannabispflanze vor Kindern. Davon getrennt zu sehen ist Medizinalcannabis, das ärztlich verordnet wird – auch hier zählt am Steuer aber der THC-Gehalt im Blut.
Häufige Fragen dazu, wo man kiffen darf
Wo und wann darf man kiffen?
Erwachsene dürfen privat und an vielen öffentlichen Orten konsumieren – nicht aber im 100-Meter-Umkreis von Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie tagsüber in Fußgängerzonen.
Ist Kiffen in der Öffentlichkeit erlaubt?
Grundsätzlich ja, mit den genannten Ausnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen. In deren unmittelbarer Gegenwart ist es verboten.
Wo darf überall nicht gekifft werden?
Im 100-Meter-Umkreis von Schulen, Kitas, Spiel- und Sportplätzen, in Fußgängerzonen tagsüber und in Anbauvereinigungen selbst.
Kann man die Polizei rufen, wenn jemand kifft?
Nur sinnvoll, wenn gegen die Regeln verstoßen wird – etwa Konsum nahe einer Schule oder vor Kindern. Erlaubter Konsum ist kein Fall für die Polizei.
Darf ich auf der Straße kiffen?
Grundsätzlich ja – aber nicht im 100-Meter-Umkreis von Schulen, Kitas, Spielplätzen und Sportstätten und nicht in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr.
Wie wird der 100-Meter-Abstand gemessen?
Vom Eingang der geschützten Einrichtung aus.
Darf ich im Park kiffen?
Wenn er weit genug von Spielplätzen und ähnlichen Orten entfernt ist und keine Kinder dabei sind, in der Regel ja.
Gilt das Verbot rund um die Uhr?
Die 100-Meter-Zonen gelten immer. Das Fußgängerzonen-Verbot gilt von 7 bis 20 Uhr.
Darf ich vor meinen Kindern kiffen?
Nein. Der Konsum in Gegenwart von Minderjährigen ist verboten.[1]
Was droht bei einem Verstoß?
In der Regel ein Bußgeld. Die Höhe hängt vom Einzelfall ab.
Darf ich zuhause immer konsumieren?
Ja, solange keine Minderjährigen anwesend sind.
Referenzen und Quellen
- Konsumcannabisgesetz (KCanG), in Kraft seit 1. April 2024 (verkündet als Teil des CanG, BGBl. 2024 I Nr. 109). gesetze-im-internet.de ↩ a b
- Bundesministerium für Gesundheit (BMG): „Das Cannabisgesetz – Fragen und Antworten.“ bundesgesundheitsministerium.de

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